Welche Aufgabenstellung löst die Förderanalyse?
Sie haben sicherlich auch schon öfters von Ihren Kunden die Aussage erhalten, dass es schwer ist die finanziellen Mittel für die private Altersversorgung und die Absicherung des Ruhestandes aufzubringen. Häufig reichen die Einnahmen nicht aus um die erwartete Rentenlücke im Ansatz schließen zu können. Die Förderanalyse bietet für diesen Fall den perfekten Beratungsansatz. Durch die resultierenden Steuervorteile aus dem AltersEinkünfteGesetz (AltEinkG) und dem BürgerEntlastungsGesetz (BürgEntG), die nahezu jeder Ihrer Kunden erhält, bieten sich hochspannende Beratungsansätze und neue Möglichkeiten, wie Sie Ihren Kunden für dieses Thema öffnen und sensibilisieren können. Sie zeigen in nur wenigen Schritten und Eingaben auf, welche Möglichkeiten der Absicherung für Ihren Kunden entstehen und in welcher Höhe Altersversorgung zum „Nulltarif“ betrieben werden kann. Im Screenshot sehen Sie die resultierenden Steuerersparnisse von heute bis zum Ruhestandsbeginn.
- Steuervorteile aus dem Alterseinkünftegesetz einbeziehen „Ja“ oder „Nein“.
- Steuervorteile aus dem Bürgerentlastungsgesetz einbeziehen „Ja“ oder „Nein“.
- Zeigt die Summe der Steuerersparnisse über die Gesamtlaufzeit vom Prognosedatum bis zum geplanten Ruhestandsbeginn. *Die Vergleichsrechnung basiert auf der Annahme, dass die künftigen steuerlichen Entlastungen als durchschnittlicher Nettobeitrag (in diesem Beispiel in Höhe von 109,59 €) in eine Altersvorsorge der u.g. Durchführungswege investiert werden.
- Hier können Sie die Rendite in der Anspar- sowie der Auszahlphase nach Kosten erfassen, um ein mögliches Verrentungskapital bzw. die monatliche Rente zu ermitteln.
- Hier haben Sie die Möglichkeit Realdaten vorgeben zu können. Sobald Sie den Schalter auf „Ja“ switchen, wird das Feld „Erwartete Brutto-Rente“ beschreibbar und Sie können die Realdaten Ihres Angebotes bzw. des Versicherers hinterlegen.
- Erfassen Sie hier optional einen zusätzlichen Nettobeitrag den Ihr Kunde investieren möchte. Beachten Sie, dass diese Eingabe wiederum einen steuerlichen Effekt nach sich ziehen kann.