Welche Aufgabenstellung löst der Basis-Renten-Rechner?
Der Basisrentenrechner rechnet die Liquiditätsvorteile durch Steuervorteile aus dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) und dem Bürgerentlastungsgesetz (BürgEntlG) von heute bis zum Ruhestandsbeginn aus und optimiert die Finanzierung einer eigenen Zusatzrente, die überwiegend oder komplett aus Steuerrückflüssen zukünftiger und bestehender Altersvorsorge- und/oder aus Beiträgen zur Basis-Kranken-/Pflegeversicherung finanziert werden kann. Es sind bereits mehr als 10 Jahre vergangen seit in 2005 das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) eingeführt wurde. Die nachgelagerte Besteuerung der Renten aus den Schichten 1, 2 und 3 wurde völlig neu geregelt. Mit der Folge, dass Renten aus der Schicht 1 nicht mehr mit dem niedrigen Ertragsanteil, sondern künftig mit dem wesentlich höheren Besteuerungsanteil, besteuert werden. Im Rentenbeginnjahr 2020 sind 80 % der Renten aus der Schicht 1 steuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil steigt stufenweise bis auf 100% für Neurentner des Jahres 2040 an. Damit unterliegen alle ab 2040 beginnenden Renten der Schicht 1 der vollständigen nachgelagerten Besteuerung. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber steuerliche Entlastungen für Rentenbeiträge eingeführt. Seit 2005 gehören Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungssystemen, den berufsständischen Versorgungswerken sowie Beiträge zur Basis-Rente (Rürup-Rente) steuerlich zu den Altersvorsorgeaufwendungen und wirken zunehmend steuermindernd. Von diesen Zahlungen berücksichtigt das Finanzamt innerhalb des Höchstbetrages von 25.046.- € für 2020 bereits 90 % steuermindernd. Der Umfang der Steuervergünstigung in der Einzahlphase steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich an. Ab dem Jahr 2025 akzeptiert das Finanzamt dann 100 % der Altersvorsorgebeiträge zur Schicht 1 als Sonderausgaben. Hieraus ergeben sich für alle Berufsgruppen die in einem gesetzlichen Versorgungssystem versichert sind beträchtliche Steuervorteile. Zu den Profiteuren gehören Versicherte der
- Deutsche Rentenversicherung
- berufsständische Versorgungswerke
- Handwerker Pflichtversicherung
- Knappschaft
- landwirtschaftliche Alterskasse
- Seekasse
- Künstler-Sozialkasse
- Basisrente / Rürup-Rente