Wie wird der gesetzliche Anspruch auf Krankentagegeld berechnet?
Der Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ist gem. § 47 SGB V auf 70% des krankenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90% des Nettoeinkommens (Auszahlungsbetrag) beschränkt. Der jeweils niedrigere Betrag wird als Berechnungsgrundlage für das Krankengeld herangezogen. Zur Ermittlung der SV-pflichtigen Abzüge Ihres Kunden sind 80% des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens zu berücksichtigen (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI, § 345 Nr. 5 SGB III). Der Krankengeld-Empfänger zahlt dabei nur die Beitragsanteile bezogen auf das Brutto-Krankengeld. Die i.d.R. höhere Differenz zahlt die Krankenkasse (§347 Nr. 5 SGB III, § 170 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI, § 59 Abs. 2 SGB XII).
Hinweis: In der FinanzPlaner-Software können Sie die gesetzlichen Grundlagen und Berechnungsmethoden im Krankentagegeld-Rechner direkt einsehen.
Beispiel: