Wie werden private Krankenkassenbeiträge anhand eines Gesamtbeitrages erfasst?
Die Krankenkassen sind seit 2010 dazu verpflichtet die Aufteilung der Krankenversicherungsbeiträge Ihren Mitgliedern der voll Versicherung auf dem Beitragsbescheid auszuweisen. Sofern nur ein Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung vorliegt, kann die Faustformel 80% Basisabsicherung und 20% Komfortleistung verwendet werden. Ist im Gesamtbeitrag die Pflegeversicherung bereits inkludiert, muss dieser Betrag vor Anwendung der 80:20 Faustformel abgezogen werden. Es ist auch möglich anhand der ausgewiesenen Lohnsteuer, sich den Basisbeitrag ermitteln zu lassen. Dazu genügt ein Klick auf den Taschenrechner neben dem Gesamtbeitrag (siehe Abbildung) und die Eingabe der auf der Lohn-/ Gehaltsabrechnung ausgewiesenen Lohnsteuer. Die Software ermittelt auf Grundlage der Lohnsteuer den entsprechenden Basisbeitrag.