Wie werden gesetzliche Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente/Berufsunfähigkeitsrente, Altersrente oder Hinterbliebenenversorgung gemäß Renten-Information berücksichtigt?

Die FinanzPlaner-Software errechnet gesetzliche Ansprüche zur Erwerbsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit, Altersrente und Hinterbliebenenversorgung nach dem Näherungsverfahren auf Grundlage des erfassten Bruttoeinkommens. Sofern eine Renten-Auskunft vorliegt und diese Werte berücksichtigt werden sollen, kann dies über die Schaltfläche neben dem Punkt "gesetzliche Renten bestimmen nach" von   "Näherungsverfahren"  auf   "Renten-Auskunft"  geändert werden. Abbildung der Option in der FinanzPlaner-Software: Durch diese Einstellung kann anhand der heutigen Ansprüche die Absicherung aufgezeigt werden. Die FinanzPlaner-Software setzt als Grundlage die erfassten Rentenansprüche. Es erfolgt keine Anpassung der Ansprüche durch zukünftige Einkommenssteigerungen oder sonstige Einflussfaktoren.