Wie nehme ich eine Umschichtung von VWL/VBL in eine bAV vor?

Sofern vermögensbildende oder vermögenswirksame Leistungen erfasst wurden können Sie vorgeben, wie diese beim Abschluss einer bAV Berücksichtigung finden sollen. Folgende Varianten stehen zur Auswahl: Nein: Es wird keine VWL/VBL umgeschichtet Ja: Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile werden vollständig umgeschichtet  Ja (nur AG-Anteil): Der Arbeitnehmeranteil bleibt als Vertrag bestehen und nur der Arbeitgeberanteil wird in eine bAV umgeschichtet. Ja (nur AG, AN stockt auf): Der Arbeitgeberanteil wird umgeschichtet und der Beitrag wird durch den Arbeitnehmer aufgestockt, sodass der Gesamtbetrag zur VWL/VBL in gleicher Höhe durch den Arbeitnehmer getragen wird. Ja (nur AG, AN fällt weg): Nur der Arbeitgeberanteil wird umgeschichtet. Die VWL/VBL wird aufgelöst und der AN-Anteil bleibt als freie Liquidität übrig. Ja (AG übernimmt AN-Anteil): Der Gesamtbeitrag wird umgeschichtet. Dabei wird der gesamte Beitrag inkl. AN-Anteil vom Arbeitgeber übernommen. Der VWL-Vertrag wird aufgelöst.