Wie kann ein abweichender Bedarf/Anspruch im Versorgungsstatus erfasst werden?

Wenn Sie das Gehalt, den Krankenversicherungsstand und den Berufsstatus erfasst haben, sind nahezu alle benötigten Daten für die Berechnung im Versorgungsstatus vorhanden. Die Software errechnet nach diesen Eingaben automatisch die gesetzlichen Ansprüche und verwendet das Nettoeinkommen als Bedarf. Es kann der Fall eintreten, dass der Kunde ein abweichendes Nettoeinkommen, wie auch abweichende gesetzliche Ansprüche erwirtschaftet hat als von der Software ausgewiesen. Beispiel:
  1. Kunde verdient nicht 2000,- € Netto, sondern er verdient 2100,- € Netto.
  2. Kunde erhält bei Erwerbsminderung eine gesetzliche Leistung von 1000,- € statt 930,- €.
Für diesen Fall haben wir im Versorgungsstatus im Bereich „ Übersicht: IST-Stand“ die Schaltfläche „ eigene Vorgaben“ eingepflegt. Wenn Sie abweichende Werte erfasst haben, passt sich die Grafik und die Berechnung automatisch an. Hinweis: Hier kann der Bedarf und die gesetzlichen Ansprüche angepasst werden. Bitte beachten Sie, dass hier lediglich Nettowerte erfasst werden können. Durch die eigenen Vorgaben werden keine Steuer- oder Sozialversicherungsabgaben berücksichtigt. Ebenfalls sollte beachtet werden, dass es sich in der Regel immer zuerst um die Absicherung des Einkommens handelt, es besteht lediglich die Möglichkeit eine abweichende Absicherung zu erfassen.