Wie berücksichtige ich weitere prozentuale Arbeitgeberzuschüsse?

Neben der Umschichtung von Arbeitgeberleistungen aus VWL/VBL und/oder einem festgeschriebenen Betrag, kann die FinanzPlaner-Software einen prozentualen Zuschuss berücksichtigen. Eine Kombination aus diesen Möglichkeiten ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, jedoch wird der prozentuale Zuschuss durch bestehende Arbeitgeberzuschüsse (EURO-Beträge) beeinflusst. Folgende prozentuale Arbeitgeberzuschüsse stehen zur Auswahl: vom AN-Beitrag (Arbeitnehmer): Der Zuschuss wird vom Arbeitnehmerbeitrag abgeleitet, sofern ein AN-Beitrag erfasst wurde vom AN-Beitrag (+VWL komplett): Der prozentuale Zuschuss vom Arbeitgeber wird nicht nur auf den Umwandlungsbetrag vom Kunden berechnet, es wird auch der VWL-Anteil herangezogen. zusätzl. Anteil zu AN-Beitrag: Der Arbeitgeber zahlt einen zusätzlichen Anteil zum Arbeitnehmerbeitrag. vom Umwandlungsbetrag: Der Arbeitgeberzuschuss wird auf den Umwandlungsbetrag vom Arbeitnehmer berechnet. Zum Umwandlungsbetrag zählen Arbeitnehmerbeitrag und ggf. VWL-Leistungen (AG+AN). aus AG-SV-Ersparnis: Die Einsparungen von Sozialversicherungsabgaben beim Arbeitgeber durch Arbeitnehmerbeiträge können durch diese Option ermittelt werden. Hinweis: Um die volle Ersparnis (ca. 20%) weiterzugeben muss der %-Satz 100 erfasst werden! am Gesamtbeitrag: Der Arbeitgeber gewährt einen prozentualen Anteil am Gesamtbetrag. Nach Erfassung dieses Zuschusses wird über den Taschenrechner beim Gesamtbeitrag die Aufteilung der Beiträge vorgenommen. Tarifvertrag 20% / 10%: Bis zu einem Arbeitnehmerbeitrag von 100,-€ wird ein Zuschuss von 20% vom Arbeitgeber gewährt. Für jeden Euro, der die 100,-€ übersteigt, werden nochmals 10% dieses übersteigenden Beitrags gewährt. Achtung: Ein prozentualer Anteil muss nicht erfasst werden.