Welche Aufgabenstellung löst der Basis-Renten-Rechner?
Der Basisrentenrechner rechnet die Liquiditätsvorteile durch Steuervorteile aus dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) und dem Bürgerentlastungsgesetz (BürgEntlG) von heute bis zum Ruhestandsbeginn aus und optimiert die Finanzierung einer eigenen Zusatzrente, die überwiegend oder komplett aus Steuerrückflüssen zukünftiger und bestehender Altersvorsorge- und/oder aus Beiträgen zur Basis-Kranken-/Pflegeversicherung finanziert werden kann. Es sind bereits mehr als 10 Jahre vergangen seit in 2005 das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) eingeführt wurde. Die nachgelagerte Besteuerung der Renten aus den Schichten 1, 2 und 3 wurde völlig neu geregelt. Mit der Folge, dass Renten aus der Schicht 1 nicht mehr mit dem niedrigen Ertragsanteil, sondern künftig mit dem wesentlich höheren Besteuerungsanteil, besteuert werden. Im Rentenbeginnjahr 2020 sind 80 % der Renten aus der Schicht 1 steuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil steigt stufenweise bis auf 100% für Neurentner des Jahres 2040 an. Damit unterliegen alle ab 2040 beginnenden Renten der Schicht 1 der vollständigen nachgelagerten Besteuerung. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber steuerliche Entlastungen für Rentenbeiträge eingeführt. Seit 2005 gehören Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungssystemen, den berufsständischen Versorgungswerken sowie Beiträge zur Basis-Rente (Rürup-Rente) steuerlich zu den Altersvorsorgeaufwendungen und wirken zunehmend steuermindernd. Von diesen Zahlungen berücksichtigt das Finanzamt innerhalb des Höchstbetrages von 25.046.- € für 2020 bereits 90 % steuermindernd. Der Umfang der Steuervergünstigung in der Einzahlphase steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich an. Ab dem Jahr 2025 akzeptiert das Finanzamt dann 100 % der Altersvorsorgebeiträge zur Schicht 1 als Sonderausgaben. Hieraus ergeben sich für alle Berufsgruppen die in einem gesetzlichen Versorgungssystem versichert sind beträchtliche Steuervorteile. Zu den Profiteuren gehören Versicherte der
- Deutsche Rentenversicherung
- berufsständische Versorgungswerke
- Handwerker Pflichtversicherung
- Knappschaft
- landwirtschaftliche Alterskasse
- Seekasse
- Künstler-Sozialkasse
- Basisrente / Rürup-Rente
Bedauerlicherweise nehmen die profitierenden Zielgruppen den zunehmenden Effekt der Steuerersparnis und den damit verbundenen echten Liquiditätsvorteil kaum zur Kenntnis, da er in der Lohnsteuertabelle der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder die Einkommensteuervorauszahlungen der Selbständigen, Handwerker oder Freiberufler entsprechend gekürzt wurden. Somit fließt der Steuervorteil überwiegend in den Konsum und verfehlt den eigentlichen Zweck, nämlich die frei gewordene Liquidität zur Stärkung der eigenen Altersvorsorge zu nutzen um die Rentenlücke, die durch die nachgelagerte Besteuerung späterer Renten der Schicht 1 entsteht, auszugleichen. Zusätzlich ist mit Beginn des Jahres 2010 das Bürgerentlastungsgesetz (BürgEntlG) in Kraft getreten, das für Arbeitnehmer und die meisten Selbstständigen und Freiberufler einen enormen Liquiditätsgewinn aus dem unbegrenzten steuermindernden Abzug der Beiträge zur privaten und gesetzlichen Basis-Kranken- und Pflegeversicherung bedeutet. Mit dem Finanzplanungstool Basisrentenrechner erschließen Sie dieses anspruchsvolle Thema mit Marktlückeneffekt und machen die Steuerrückflüsse sichtbar. Im Ergebnis ermöglichen Sie die kostenneutrale Finanzierung einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge.
Zielgruppen: Ledige und Verheiratete aller Berufsgruppen sowie speziell diejenigen Steuerpflichtigen, die in einem gesetzlichen Rentenversicherungssystem Rentenbeiträge einzahlen, da diese bereits durch diese Bestandsaufwendungen zur Altersvorsorge und Krankenversicherung von deren steuerlichen Abzugsfähigkeit profitieren.
Eingaben:
Sidebar „Stammdaten / Kontakt“: Familienstand, Geburtsdatum, gewünschter Ruhestandsbeginn
Sidebar „Beruf/ KV/ Einkommensdaten“: Berufsgruppe, Krankenversicherung (Privat oder Gesetzlich), Bundesland, KiSt., Einkommen
Sidebar „Vorsorgen + Anlagen“: Vorhandene Altersvorsorgeverträge, insbesondere diejenigen mit Steuerwirkung (Riester, Rürup, bAV), ebenso Beiträge zum Versorgungswerk für Kammerberufe.
Reiter „Vorsorgeaufwendungen“: In der Regel sind hier keine weiteren Eingaben erforderlich, da diese bei SV-Pflichtigen bereits aus dem Einkommen abgeleitet werden und über die Sidebar Beruf/KV/Einkommen ebenso PKV-Beiträge erfasst wurden oder bereits steuerwirksame Altersvorsorgeaufwendungen als Bestandsaufwendungen unter dem Menüpunkt „Vorsorge + Anlagen“ erfasst wurden. Bei sehr geringem Einkommen kann eine Erfassung von Beiträgen zu den Sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht, SBU, Risiko-LV oder LV-Verträge nach altem Recht bis 2004) sinnvoll sein. Dies wäre der Fall, wenn die Höchstabzugsbeträge nicht ausgeschöpft sind.
Reiter „Ergebnis Bestand“: Vorgabe des Betrachtungs- oder Berechnungszeitraums. Auswahl welche bestehenden Steuervorteile berücksichtigt werden sollen (AltEinkG / BürgEntlG), ggf. Rendite zur Hochrechnung der generellen Steuervorteile bis Ruhestandsbeginn
Reiter „Neue Basisrente“: Auswahl der Beitragsvorgaben; beschrieben unter dem Punkt „Tipp zur Präsentation und Ergebnisdarstellung“.
Reiter „Vergleich“: Vorgabe der Verzinsung als Rendite in der Anspar- und Verrentungsphase, Steuersatz oder zu versteuerndes Jahreseinkommen in der Verrentungsphase,
Menüpunkt „Parameter“: Vorgabe verschiedener dynamischer Parameter, wie z.B. Einkommenssteigerung, Beitragsanpassung PKV, Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen, Inflationierung der Steuertabelle zur Vermeidung der kalten Progression