Warum wird keine Versorgungslücke ausgewiesen?
In der "Ruhestandsplanung" wird Ihnen die "Versorgungslücke" Ihres Kunden monatlich von Jahr zu Jahr über die Gesamtlaufzeit ausgewiesen. In der Ruhestandsplanung wird nie von der einen Versorgungslücke gesprochen, da diese in jedem Jahr unterschiedlich ausfallen kann.
Das kann unter anderem folgende Gründe haben:
- Unterschiedliche Auszahlungszeitpunkte privater Altersvorsorgeverträge
- Unterschiedliche Auszahlungen aus Renten- oder Kapitalversicherungsverträgen
- Weitere Kapitalauszahlungen z.B. der Erlös aus dem Verkauf einer Immobilie
- Unterschiedlicher Renteneintritt bei Ehepaaren
In der Ruhestandsplanung wird nach der "Kapitalkonto-Methode" gerechnet. Sie können sich die Berechnung wie eine "Soll- und Haben-Bilanz" vorstellen. Nach jedem Jahr wird ein Strich unter die Berechnung gezogen und zeigt Ihnen und Ihrem Kunden, ob die Nettoeinnahmen höher (Überschuss) oder geringer als die erforderliche Kaufkraft (Fehlbetrag, Lücke) sind. Im Falle eines Überschusses fließt das vorhandene Kapital auf ein sogenanntes Kapitalkonto und verzinst sich mit der "Rendite Kapitalkonto", die in der Ruhestandsplanung festgelegt wird, weiter. Es bildet sich das "liquide Vermögen" (siehe Grafik unten). Aus diesem Grund ist es möglich, dass in einem bestimmten Betrachtungsjahr die Nettoeinnahmen geringer sind als die benötigte Kaufkraft und trotzdem
keine Versorgungslücke ausgewiesen wird. Tritt dieser Fall ein, erkennen Sie das an der kleinen Tabelle bei der Position "Entnahme aus Kapitalkonto". Die vorhandenen Überschüsse werden dazu verwendet einen bestehenden Fehlbetrag (Lücke) für einen bestimmten Zeitraum zu schließen.
Hier ein Beispiel zu einer ledigen Person: Einnahmen im Ruhestand im Jahr 2030: Gesetzliche Altersrente: monatlich 1.500 € netto
Private Rentenversicherung: einmalig 30.000 € netto
Erforderliche Kaufkraft: monatlich 2.000 € (jährlich 24.000 €)
Rechnung: Nettoeinnahmen - erforderliche Kaufkraft =
+ 24.000 € im Jahr 2030 Die Person erwirtschaftet im Jahr 2030 einen Überschuss von 24.000 €. Dieses Geld wird in der Ruhestandsplanung aktiv für die Finanzierung der Versorgungslücke im Ruhestand verwendet. Der Überschuss fließt auf das so genannte "Kapitalkonto".
Einnahmen im Ruhestand im Jahr 2031: Gesetzliche Altersrente: monatlich 1.500 € netto
Erforderliche Kaufkraft: monatlich 2.040 € (höher durch Inflation)
Rechnung: Nettoeinnahmen - erforderliche Kaufkraft
= - 6.480 € im Jahr 2031 Die Person hat im Jahr 2031 einen Fehlbetrag von
- 6.480 €. Zum Schließen der Lücke wird automatisch das "liquide Vermögen" aus dem vorherigen Jahr genutzt.
Es wird somit keine Lücke ausgewiesen, obwohl diese bereits besteht. WICHTIG: Die oben beschriebene Problematik kann dazu führen, dass in den ersten Jahren im Ruhestand Ihres Kunden keine Versorgungslücke ausgewiesen wird. Durch die sinkende Kaufkraft (Inflation) und den nahezu stagnierenden Nettoeinnahmen vergrößert sich der Fehlbetrag (Lücke) allerdings von Jahr zu Jahr. Nachdem das Kapital aufgebraucht ist wird eine Nettolücke in Rot ausgewiesen.