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  2. Fragen zur Ruhestandsplanung / Schichtenvergleich

Warum werden erfasste private Verträge/Leistungen nicht in voller Höhe angezeigt?

In der "Ruhestandsplanung" werden die Einkünfte und die Versorgungslücke Ihres Kunden monatlich ausgewiesen. Gleichzeitig wird die Berechnung immer auf Basis der Jahresgesamtbetrachtung durchgeführt. Das bedeutet, dass von Ihnen erfasste Einkünfte jahresanteilig dargestellt werden können. Wenn es dazu kommt, dass erfasste Verträge oder Leistungen Ihnen nicht in voller Höhe angezeigt werden, gibt es dafür folgende Gründe:
  • Ihr Kunde geht unterjährig in Ruhestand und erhält nicht für das komplette Jahr die erfassten Leistungen.
  • Einmalige Kapitalzahlungen werden immer durch 12 Monate geteilt, um die monatliche Lücke darzustellen.
  • Der Auszahlungszeitpunkt einer Kapitalzahlung findet unterjährig statt, also nicht direkt am Anfang eines Kalenderjahres.
Beispiel:  Ihr Kunde mit gesetzlichem Rentenanspruch geht im Juli 2030 in Ruhestand. Folglich erhält er nicht für das komplette Jahr 2030 die Rentenzahlung, sondern nur für 6 Monate. Es handelt sich also in diesem Beispiel um das "Ruhestandsbeginn-Jahr". Rechenbeispiel: Gesetzliche Rente 1.000,- € x 6 Monate = 6.000,- € : 12 Monate =   500,- € WICHTIG:  Wir empfehlen Ihnen   immer  das " erste volle Rentenjahr" auszuwählen. Damit ist sichergestellt, dass keine Einkünfte aus der Erwerbsphase, sondern nur noch die Leistungen die der Kunde im Ruhestand zu erwarten hat, berücksichtigt werden. Über den Zeitstrahl können Sie um ein Betrachtungsjahr weiterspringen. Hinweis: Bei   Ehepaaren die zeitversetzt in den Ruhestand gehen, zeigen Sie Ihrem Kunden am Besten immer das erste volle Rentenjahr für beide an.