Warum werden die Kinderfreibeträge doppelt ausgewiesen?

In dieser Konstellation gibt es eine Besonderheit bei der Eingabe der Kinderfreibeträge. Entgegen der Angabe auf der Lohn-/Gehaltsabrechnung muss der Kinderfreibetrag halbiert werden um eine korrekte Berücksichtigung und Darstellung vornehmen zu können. Hier wird im Programmablaufplan (Struktur zur Berechnung von Steuerabgaben) der Kinderfreibetrag automatisch halbiert, sodass in der Konstellation eines verheirateten Ehepaares mit einem Kind jeder Ehepartner auf der Lohn-/Gehaltsabrechnung einen vollen Kinderfreibetrag ausgewiesen bekommt, hingegen bei der Berechnung gem. Programmablaufplan je nur ein halber berücksichtigt wird. Zur korrekten Erfassung tragen Sie in diesem Fall je 0,5 ein. Wenn die Steuerklassenkombination 4 | 4 ausgewählt wurde, zeigen wir bei der Erfassung der Kinder einen entsprechenden Hinweistext zu diesem Thema an.