Warum sinkt die Steuerlast im Ruhestand bei freiwilligem Krankenversicherungsstand?
Die Steuerlast in der Ruhestandsplanung ist von einigen Faktoren und Eingaben abhängig. So sind die Berechnungsparameter (Aufruf über die Kopfzeile im Hauptmenü) die mögliche Ursache der steigenden oder sogar sinkenden Steuerlast. Zusätzlich spielt der Krankenversicherungsstand und die vorhandenen Einnahmen eine Rolle. Der Krankenversicherungsstand gibt der Software nicht nur den Hinweis welche Vorsorgeverträge der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) unterliegen, sondern auch welcher Beitrag zur KVdR steuerlich absetzbar ist (Bürgerentlastungsgesetz). Durch den Wechsel des Krankenversicherungsstandes steigt nicht nur der zu entrichtende Beitrag zur Krankenversicherung, es steigt auch der steuerwirksame Abzugsbetrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen und somit auch das Nettoeinkommen im Ruhestand. Bei Auswahl der freiwilligen Krankenversicherung werden alle Einkünfte, selbst Kapitaleinkünfte oder Mieteinkünfte, beitragspflichtig (§5 Abs. 1 Nr. 11 SBG V). Abb. Welche Einnahmen unterliegen der Beitragspflicht