Der Begriff „Grundschutz“ beschreibt die Mindestabsicherung und -versorgung nach Umfang aus Bedarfsstufe 1. Er dient zur Differenzierung eines Finanzthemas, dass sich sowohl in Bedarfsstufe 1 als auch in Bedarfsstufe 2 befindet. In Bedarfsstufe 2 fehlt der Zusatz „Grundschutz“.
Auf dem folgenden Bild sehen Sie die Finanzanalyse nach DIN 77230 im FinanzPlaner Online, hier wird Bedarfsstufe 1 gezeigt mit dem Begriff "Grundschutz":
Auf dem folgenden Bild sehen Sie die Finanzanalyse nach DIN 77230 im FinanzPlaner Online, hier wird Bedarfsstufe 2 gezeigt ohne den Begriff "Grundschutz":
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