Im "Einkommenssteuerrechner" wird die Einkommenssteuer nach § 32a, § 32b und § 34 EStG berechnet. Hier kann eine Schnellberechnung zu einer eventuellen Steuerersparnis, z.B. aufgrund einer Basis-Rente oder einer Riester-Rente, durchgeführt werden. Bei der Basis-Rente ist zu beachten, dass nicht der gesamte Beitrag steuerlich berücksichtigt wird, sondern nur der im aktuellen Jahr abzugsfähige Höchstbetrag.
Des Weiteren können Sachverhalte wie z.B. Einkommenssteigerungen/-minderungen und dessen steuerliche Auswirkungen Ihrem Kunden sehr schnell aufgezeigt werden.
Erkennen Sie sofort und auf einen Blick, welche Auswirkungen die von Ihnen angegebenen Änderungen auf die Einkommenssteuer Ihres Kunden haben.
Hier steht Ihnen die Grundtabelle bei ledigen Personen, wie auch die Splittingtabelle bei verheirateten Personen zur Verfügung. Sollten bei Ihrem Kunden Kinder vorhanden sein, weist der Rechner sofort die Information aus, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag die günstigere Variante ist.
Abbildung: Aktuelle Situation
Abbildung: Nach Einkommensveränderung
Im Bereich "Tabelle" zeigen wir die Einkommensveränderungen fortlaufend in weiteren Stufen an. Das hat den Vorteil, dass Sie Änderungen direkt erkennen können, ohne immer wieder zwischen den beiden unterschiedlichen Tabs hin und her zu wechseln.
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